Die Bildungsprämie - bis zu 500,- € Zuschuss für Ihre persönliche Weiterbildung

Sie planen, sich beruflich weiterzubilden? Sie möchten die Kenntnisse, die Sie in der täglichen Arbeit benötigen, vertiefen? Sie möchten sich beruflich neu orientieren? Möglicherweise kann Ihnen die Bildungsprämie helfen, die Weiterbildung zu finanzieren. Über die Prämie, die Sie einmal pro Kalenderjahr erhalten können, werden 50 Prozent der Schulungskosten erstattet (maximal 500,- €).
Wer wird gefördert?
· Selbständige und Angestellte, die ein zu versteuerndes Einkommen von weniger als 25.600,- € bzw. 51.200,- € bei gemeinsam veranlagten Paaren haben.
· ArbeitnehmerInnen im Mutterschutz bzw. Elternzeit und mithelfende Familienangehörige.
· Nicht bezugsberechtigt sind Empfängerlinnen von ALG I oder ALG II (Ausnahme: Bezieher aufstockender Leistungen oder des Gründungzuschuss), ebenso Studierende (Ausnahme: Berufsbegleitende Studien), Auszubildende, SchülerInnen.
Was wird gefördert?

Kurse und Prüfungen, die der individuellen beruflichen Weiterbildung dienen. Individuelle Weiterbildung zielt auf das Fortkommen im ausgeübten Beruf, auf einen Berufswechsel oder den Erhalt bzw. die Entwicklung der Beschäftigungsfähigkeit. Also zum Beispiel EDV-Kurse, ECDL-Prüfungen, beruflich veranlasste Sprachkurse, Buchhaltungskurse, Schulungen im Bereich der persönlichen Kompetenzen (Rhetorik, Zeitmanagement etc.), berufsbegleitende Studien, Fernunterricht usw.
Nicht gefördert werden u. a. Fachtagungen, Messen, Einzelunterricht, Fahrerlaubnisse (Ausnahme: Weiterbildungen für Berufskraftfahrer, Gefahrenguttransport-Qualifikationen, Berechtigungsnachweise für Baumaschinen und Taxischeine), freizeitorientierte Weiterbildung oder betriebliche Fortbildungen (z. B. Maschinen- oder Produktschulungen).

Beratungsstelle für die Bildungsprämie
Volkshochschule Balingen
Wilhelmstraße 36
72336 Balingen
Beraterin:
Bärbel Benzing
Tel. 07433-908014
Öffnungszeiten:
Mo. bis Fr. 9:00-12:00 Uhr
Mo. bis Do. 14:00-17:00 Uhr
